Perg Journal 30 - 01/2018

16 ] PERG Journal Missbrauch des Amtsmissbrauches. Beamte machen sich strafbar, wenn sie vor- sätzlich unter wissentlichem Amtsmissbrauch jemanden schädigen. Der Begriff Beamter wird von der Rechtsprechung weit gefasst, sodass neben den beim Bund und bei den Ländern oder Gemeinden beschäftigten Personen auch öffentliche Organe, die in der Regel in ihre ent- sprechende Funktion gewählt werden, umfasst sind. Entgegen landläufiger Meinung können auch Mitglieder eines Kollegialorganes, also zB einzelne Gemeinderäte, das Delikt des Amts- missbrauches verwirklichen. Beim Amtsmiss- brauch schützt Unwissentlichkeit vor Strafe. Demgemäß kommen Übertretungen wegen Amtsmissbrauch nicht sehr oft vor. Wenn aber ein entsprechender Verdacht hervorkommt, wird dieser verfolgt und gegebenenfalls von der unabhängigen Gerichtsbarkeit behandelt. Die- se Generalprävention kann aber bei komplexen Sachverhalten zur großen Verunsicherung der öffentlichen Entscheidungsträger und in wei- terer Folge zu entsprechenden Abwehrhand- lungen führen, welche oft ausschließlich den Selbstschutz vor derartigen (meist ungerecht- fertigten) Vorwürfen zu Lasten eines brauch- baren Lösungsvorschlages bewirken. Diese Instrumentalisierung der Behörden erfolgt zB dadurch, dass auf Knopfdruck mit unrichtigen Darstellungen eine künstliche Entrüstung er- zeugt und innerhalb weniger Momente vielfach verbreitet wird, um damit die Behörde zu kon- frontieren. Zu den widerstreitenden Interessen gesellt sich das Interesse des Rechtsträgers, nicht in den (auch nur ungerechtfertigten) Ver- dacht eines Amtsmissbrauches zu geraten oder einen erhöhten Arbeitsanfall herbeizuführen. Nicht selten resigniert der so ins Fadenkreuz Geratene aus persönlichen oder wirtschaftli- chen Gründen. MAG. GEORG DERNTL RECHTSANWALT Hauptplatz 11a/Herrenstraße 1 4320 PERG T: 07262/53900 F: 07262/5390039 E: office@ra-derntl.at W: www.derntl.eu EXPERTENTIPP LESERSERVICE: Stadtmarketing Perg, Dr.-Schober-Straße 10, 4320 Perg, Tel.: 07262/531 50 projekte@perg.at I www.stadtmarketing-perg.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30-12:30 Uhr Beratungszeiten: nach Vereinbarung Mo-Fr 08:30-18:00 Uhr Mag. Georg Derntl Rechtsanwalt, Perg Seit 2009 punkten Kunden beim Einkauf mit der PERG-Card. Über 8.500 Kunden nutzen seither die Vorteile und freuen sich darüber, bei jedem Einkauf bei einem der 23 Partnerbetriebe sparen zu können. Immer günstiger einkaufen. „Im Vorjahr buchten die Betriebe ihren Kundinnen über 3,3 Millionen Punk- te auf die Karten – das entspricht einem gewährten Nachlass von 33.000 Euro. Und das meiste davon wurde schon wie- der eingelöst“, sagt Citymanager Günter Kowatschek. Dennoch sind rund 28.000 Euro auf den Karten im Umlauf. „Das entspricht im Durchschnitt nur etwas über drei Euro pro Karte – hört sich also nur in Summe viel an.“ Dennoch weist der City- manager darauf hin, dass gesammelte Punkte innerhalb von ungefähr einem Jahr wieder eingelöst werden sollten. Auch weil es für das Guthaben keine Zinsen gibt, lohnt sich das. Abhängig von Branche und Pro- duktgruppen werden von den Partner- betrieben zwischen 1% und 5% des Kaufbetrages auf die PERG-Card ge- bucht. Dieser Betrag gehört zu 100% den Kartenbesitzern. Denn das PERG- Card-System ist transparent: Ein Punkt entspricht einem Cent. Kartenbesitzer zeigen in den Partnerbetrieben die Karte an der Kassa her und sammeln bei fast jedem Einkauf Punkte. Ausgenommen sind Abverkaufs- und Aktionswaren – doch für die kann man die gesammelten Punkte einlösen. Geplant: Neues System. Aktuell wird über eine Erweiterung des gut funktionierenden, jedoch schon 10 Jahre alten Systems verhandelt. Dem Zeitgeist entsprechend sind eine Smart- phone-App und eine neue Kartentech- nologie angedacht, damit die Buchung noch schneller erfolgen kann. Die Ge- spräche dazu stehen am Anfang. Im Sep- tember werden wir im PERG-Journal überdiese Entwicklung berichten. Die PERG-Card gibt es bei allen Part- nerbetrieben, beim Stadtmarketing Perg oder online auf www.pergcard.at.

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