Stand: Oktober 2012   AGB_Stama_20121001_neue Adresse

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES STADTMARKETING PERG

I. Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen

  1. Für die Projekte des Stadtmarketing Perg gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen, ausgenommen bei Sondervereinbarungen gemäß Punkt I/2.
  2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
  3. Im Einzelfall werden für Projekte schriftliche Sondervereinbarungen erstellt, die als Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen gelten. Insbesondere gilt das für Großveranstaltungen hinsichtlich der Vereinbarung mit der Gastronomie oder mit Sponsoren.
  4. Alle von diese Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Sondervereinbarungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der firmenmäßigen Zeichnung durch das Stadtmarketing Perg.

II. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Projekten erfolgt ausschließlich durch das vollständige Ausfüllen und die Entsendung des jeweiligen Anmeldeformulars rechtzeitig im Sinne der Ausschreibungsbedingungen vor Projektstart.
  2. Der Teilnehmer erklärt mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars diese Geschäftsbedingungen verpflichtend und ohne Einschränkungen zur Kenntnis zu nehmen. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Anmeldeformular. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  3. Dem Stadtmarketing Perg steht das Recht zu, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Die vollzogene Anmeldung ist verbindlich und unwiderruflich, auch dann, wenn der Anmeldung aus organisatorischen, technischen, zeitlichen oder anderen Gründen nicht zur Gänze entsprochen werden kann.
  5. Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung: zu gemeinsamen Werbeprojekten: das Produkt und den Werbetext bekannt zu geben, sowie druckfähige Vorlagen rechtzeitig bereit zu stellen.
  6. Zu Messen, Ausstellungen oder Märkten: die zur Ausstellung oder dem Verkauf gelangenden Gegenstände und Waren sowie seinen genauen Anschlusswert (Licht- und Kraftstrom, Wasser) bekannt zu geben. Strom und Wasser werden gesondert abgerechnet.
  7. Alle Leistungen durch Stadtmarketing Perg (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Kopien, Farbabdrucke, und elektronische Daten) sind vom Kunden zu überprüfen und unaufgefordert binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Das Stadtmarketing hat das Recht, in dringenden Fällen eine schnellere Bearbeitung durch den Kunden zu verlangen.
  8. Der Kunde wird Stadtmarketing Perg alle Unterlagen und Informationen, zeitgerecht und vollständig zur Verfügung stellen. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten die auf seine unrichtigen oder unvollständigen Informationen beruhen, nachträglich wiederholt oder geändert werden müssen.
  9. Der Kunde verpflichtet sich weiters, die für den Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Stadtmarketing Perg haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Stadtmarketing Perg wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Stadtmarketing Perg schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
  10. Stadtmarketing Perg ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen, oder bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sich sachkundiger Dritter zu bedienen.
  11. Gewährleistung:
  12. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Stadtmarketing Perg, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  13. Zu allen auf dem Anmeldeformular angeführten Preisen sind gesetzliche Steuern hinzuzurechnen, insbesondere 20% Umsatzsteuer und im Einzelfall 5% Werbeabgabe.
  14. Die Teilnahmegebühren sind auf den Anmeldeformularen ersichtlich. Die Projektkosten sind bis spätestens 2 Wochen vor Projektstart auf das bekannt gegebene Konto des Stadtmarketing Perg zu überweisen.
  15. Aus etwaigen, auf Irrtümern beruhenden Angaben oder Maßnahmen können an den Veranstalter keinerlei Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Der Veranstalter haftet nicht für Ereignisse, die durch höhere Gewalt, Epidemien, politische Geschehnisse oder behördliche Verfügungen verursacht werden, insbesondere Projektkosten werden in diesen Fällen nicht rückerstattet.

III. Storno

  1. Stornierungen bis acht Wochen vor Beginn des Projektes führen zu keinen finanziellen Verpflichtungen für den Teilnehmer. Bereits überwiesene Beträge werden rückerstattet.
  2. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Projektstart werden 20% der anfallenden Projektkosten als Stornogebühr verrechnet.
  3. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Projektstart werden 50% der Projektkosten als Stornogebühr verrechnet.
  4. Die Rücknahme der Anmeldung ab 4 Wochen vor Projektstart oder eine Nichtteilnahme befreien nicht von der Entrichtung der Projektkosten.

IV . Allgemeine Bedingungen

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder nicht durchsetzbar sein, vereinbaren der Auftraggeber und der Auftragnehmer ausdrücklich, dass die nichtige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine der diesen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommende Bestimmung ersetzt wird, welche zulässig und durchsetzbar ist. Die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen wird hierdurch nicht berührt.
  2. Soweit der Vertragspartner, ein Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese Allgemeinen Bestimmungen, soweit sie nicht mit zwingenden Bestimmungen des KschG im Widerspruch stehen.
  3. Falls Preise und Diplome an Teilnehmer verliehen werden, wird hiermit eindeutig festgestellt, dass der Veranstalter auf die Prämierung keinerlei Einfluss nimmt und diesbezügliche Beschwerden nicht entgegennehmen kann.
  4. Etwaige Forderungen oder Reklamationen der Teilnehmer an den Veranstalter sind binnen 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzumelden, sonst gelten sie als verfallen.
  5. Entstehen dem Teilnehmer infolge Zuwiderhandlungen gegen die vorangeführten Vorschriften und Bedingungen nachteilige Folgen, so können daraus keine wie  immer gearteten Ansprüche nach Leistungserbringung gestellt werden.
  6. Es gilt österreichisches Recht. Als zuständiger Gerichtsort gilt Perg als vereinbart.

Stadtmarketing PERG, Dr.-Schober-Straße 10, 4320 Perg Telefon: 07262/53150-0 E-Mail: projekte@perg.at